FAQ

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Wieviel Zeit muss ich aufbringen?

Das hängt ganz von Ihnen ab und von der Tätigkeit, die Sie sich aussuchen. Viele Tätigkeiten sind so angelegt, dass es einen festen Tag in der Woche für Ihr Engagement gibt. Meistens liegt dabei das Minimum bei 2 Stunden in der Woche. Andere Tätigkeiten verlangen einen höheren Zeitsaufwand oder sind nur sporadisch nötig. Zu welchen Tagen und Tageszeiten Sie Ihre Zeit spenden hängt ebenfalls von der Aufgabe ab, die Sie sich aussuchen. Manche Einrichtungen sind dabei sehr flexibel, andere haben genaue Vorstellungen. 

Sie finden die genauen Angaben links in unserer Freiwilligendatenbank Freiwilligen-Jobs am Ende der Beschreibung.

Kategorie: Zeitspender
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Bin ich versichert?

Da die ASB Zeitspender-Agentur Hamburg mit vielen verschiedenen Einrichtungen verschiedener Träger zusammenarbeitet lässt sich diese Frage nicht abschließend beantworten. 

Grundsätzlich geht es um 2 verschiedene Versicherungen:

1. Unfallversicherung

2. Haftpflichtversicherung

Der ASB Hamburg hat für seine Freiwilligen eine Unfallversicherung abgeschlossen. Diese umfasst fast alle Unfälle, die im Rahmen eines Engagements auftreten, inkl. der direkten Wege von und zu einem Einsatzort.

Außerdem hat der ASB Hamburg für seine Freiwilligen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die ebenfalls fast alle Haftungen während eines Einsatzes abdeckt.

Bei weitergehendem Interesse fragen Sie direkt in der Zeitspender-Agentur Hamburg nach.

Welche Versicherungen Einrichtungen anderer Träger abgeschlossen haben, muss beim Vorstellungsgespräch in der Einrichtung abgefragt werden. Größere Träger der Wohlfahrtspflege bieten zumindest eine Unfallversicherung. Kleinere Träger können unter Umständen über die Stadt Hamburg eine Unfallversicherung abschließen. Eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall Sache des Trägers.

Sie sollten sich in jedem Fall bei Ihrem Einsatzort über die Versicherungsbedingungen aufklären lassen.

 

Kategorie: Zeitspender
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Brauche ich ein Führungszeugnis und muss ich das bezahlen?

Für einige freiwillige Tätigkeiten wird ein Führungszeugnis verlangt. Dies gilt oft in Bereichen, wo Sie Verantwortung für andere Menschen übernehmen. Zu nennen sind hier in erster Linie die Arbeit in Kindertagesstätten und die Betreuung älterer Menschen.

Nicht alle Einrichtungen verlangen ein Führungszeugnis. Dies ist abhängig von der Ausgestaltung der Tätigkeit. In jedem Fall sollte der Wunsch nach Vorlage eines Führungszeugnisses nicht als Mißtrauen Ihnen gegenüber verstanden werden. In einigen Bereichen schreibt der Gesetzgeber ein Führungszeugnis für "Mitarbeiter" vor. Und was für hauptamtliche Mitarbeiter gilt, gilt auch für Ehrenamtliche. Zum anderen muss eine Einrichtung im Zweifelsfall seine Sorgfallspflicht nachweisen können.

Ein Führungszeugnis sollte erst nach einem oder mehreren Probeeinsätzen beantragt werden, damit Sie sicher sind, dass die angestrebte ehrenamtliche Tätigkeit die richtige für Sie ist und die Einrichtung sich ebenfalls für Sie entscheidet.Lassen Sie sich dann eine Bescheinigung für Ihr Engagement von der Einrichtung ausstellen. (Dies kann formlos sein, sollte aber bestätigen, dass Sie sich in der Einrichtung regelmäßig engagieren) Mit dieser Bestätigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt einmalig ein Führungszeugnis kostenlos ausgestellt. Bei weiteren Engagements sind Führungszeugnisse dann kostenpflichtig.

Kategorie: Zeitspender
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